Die Ausrichtung
Die Kanzlei Mayerhöfer berät Sie umfassend insbesondere auf den oftmals ineinandergreifenden Gebieten des Familien-, Erb-, Steuer- und Immobilienrechts.
Wir bieten pragmatische und vorausschauende Lösungen auch zu komplexen Sachverhalten und Rechtsfragen aus einer Hand. Steuerrechtliche Aspekte werden bei allen rechtlichen Fragestellungen miteinbezogen.
Jeder Anwalt unserer Kanzlei hat steuerrechtliche Spezialkenntnisse in Fachanwaltslehrgängen erworben. Mit durchsetzungsstarker Beratung und Gestaltung machen wir gerichtliche Streitigkeiten oftmals entbehrlich.
Kommt es zu gerichtlichen Verfahren, setzen wir uns nachhaltig und ergebnisorientiert für Ihre Interessen ein. Auch die weiteren Gebiete des allgemeinen Zivilrechts decken wir für unsere Mandanten ab.
Bei insbesondere wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Themen steht Ihnen zudem unser in Miesbach in Bürogemeinschaft tätiger Kollege, Dr. Torsten Schaefer, mit profundem rechtlichem Rat zur Verfügung.
Aufgrund unseres weitreichenden Netzwerks können wir bei Fragen auf anderen Rechtsgebieten (z. B. Wettbewerbs-, Patentrecht oder Verwaltungsrecht etc.) gerne Kontakte zu spezialisierten Anwälten herstellen.
Rechtsanwalt
Alexander Mayerhöfer
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 08025 6500
E-Mail: am@kanzlei-mayerhoefer.de
Rechtsanwältin
Doris Mayerhöfer
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Steuerrecht
Telefon: 08025 6500
E-Mail: dm@kanzlei-mayerhoefer.de
Rechtsanwalt
Dr. Torsten Schaefer
Fachanwalt für Strafrecht
In Bürogemeinschaft
Telefon 089 379 55 77 19
E-Mail: info@verteidigerkanzlei.de
Fachanwaltschaften
Alle Anwälte der Kanzlei Mayerhöfer sind Fachanwälte, ebenso der in Bürogemeinschaft tätige Kollege Dr. Torsten Schaefer.
Die Führung des Fachanwaltstitels ist das für jeden erkennbare Qualitätszeichen.
Im Gegensatz zu etwa von gewerblichen Anbietern ausgestellten „Zertifikaten“ wird die Fachanwaltsbezeichnung ausschließlich von der zuständigen Rechtsanwaltskammer bei Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse verliehen.
Um den Titel führen zu dürfen, muss sich der Fachanwalt jedes Jahr mindestens 15 Stunden auf seinem Spezialgebiet nachweislich fortbilden.
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Die Kanzlei Mayerhöfer wird in der gesetzlich ausschließlich für freie Berufe vorgesehenen Rechtsform der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) geführt.
Die Gesellschaft ist nach entsprechender Prüfung des Amtsgerichts (Registergericht) München unter der Nummer 1557 in das Partnerschaftsregister eingetragen worden.
Anders als niedergelassene (Einzel-) Anwälte, die lediglich einen Betrag von EUR 250.000,00 EUR für Berufsfehler haftpflichtversichern müssen, ist die Partnerschaft gesetzlich verpflichtet, eine Mindesthaftpflichtsumme von jeweils EUR 2,5 Millionen für vier mögliche Versicherungsfälle jährlich abzusichern, somit eine Versicherungssumme von EUR 10 Millionen pro Jahr.
Für Sie und für uns bedeutet dies eine verlässliche Absicherung auch umfangreicherer Mandate.