Familienrecht
Die rechtliche Beratung bereits vor Eheschließung und die Gestaltung von Eheverträgen ist insbesondere bei vorhandenem Immobilien- und Betriebsvermögen wichtig.
Steuer-, erb- und gesellschaftsrechtliche Aspekte werden dabei von der Kanzlei Mayerhöfer vorausschauend mit in die Gestaltungsberatung einbezogen.
Auch im Falle einer Trennung oder Ehescheidung beraten wir Sie umfassend und vertreten Sie vor Gericht. Streitfragen zu Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Umgang und Sorgerecht lösen wir möglichst außergerichtlich.
Sind einvernehmliche Lösungen nicht absehbar, setzen wir Ihre Rechte vor den Amts- und Oberlandesgerichten durch.
Erbrecht
Erbrechtliche und erbschaftsteuerrechtliche Beratung bietet die Kanzlei Mayerhöfer aus einer Hand.
Durch frühzeitige und weitblickende Beratung können Streitigkeiten in der Familie und im Betrieb vermieden und oftmals Steuern gespart werden, ebenso bei entsprechenden Gestaltungen Gebühren für Erbscheine.
Testamente und Erbverträge entwerfen wir für Sie und passen sie Ihrer jeweiligen Lebenssituation an.
Auch vorgesehene oder schon vorhandene notarielle letztwillige Verfügungen überprüfen wir mit besonderem Blick auf Ihre Interessen.
Aufgrund nachgewiesener fundierter Spezialkenntnisse auf den ineinander wirkenden Gebieten des Familien-, Erb- und Steuerrechts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Einzelfalllösungen an.
Auch Testamentsvollstreckungen übernehmen wir auf Ihren Wunsch, sollte eine solche empfehlenswert sein. Erforderlichenfalls vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Steuerrecht
Die Kanzlei Mayerhöfer ist aufgrund der vorhandenen Fachanwaltskenntnisse im Steuerrecht in der Lage, stets auch die steuerrechtlichen Auswirkungen bei der Beratung und Gestaltung zu berücksichtigen und optimale Lösungen für Sie zu erarbeiten.
Soweit zum Beispiel zur Regelung unterhaltsrechtlicher Fragen oder des Zugewinnausgleichs eine Zusammenarbeit mit den Steuerberatern unserer Mandanten erforderlich ist, funktioniert diese effizient und reibungslos.
In vielen Fällen ist die Hinzuziehung weiterer steuerrechtlicher Berater entbehrlich.
In Nachlassangelegenheiten erstellen wir Erbschaftsteuererklärungen. Bei Vermögens-/ Immobilienübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erarbeiten wir unter Ausnutzung der Freibeträge bestmögliche Gesamtkonzepte und bieten rechtliche und steuerrechtliche Beratung aus einer Hand.
Auch die anwaltliche Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren übernehmen wir gerne in Abstimmung mit den Steuerberatern unserer Mandanten.
Immobilien- und Bewertungsrecht
Immobilien sind oft wesentlicher Vermögensbestandteil und somit häufig Gegenstand rechtlicher Beratung und Auseinandersetzungen.
Die sichere Kenntnis der steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften ist für uns Grundlage einer seriösen Beratung, gerade auf den Kernkompetenzen der Kanzlei Mayerhöfer, dem Familien- und Erbrecht.
Neue Bodenrichtwerte
Alle zwei Jahre werden von den Landratsämtern Bodenrichtwerte für Grundstücke ermittelt. Die Bodenrichtwerte auf den Stichtag 31.12.2021 sind seit dem 01.07.2022 erhältlich. In jenem Zeitraum war ein deutlicher Wertanstieg zu verzeichnen. Im Schnitt stiegen die Werte im Landkreis Miesbach in den letzten zwei Jahren (01.01.2020 bis 31.12.2021) um rund 30 Prozent. Die neuen Bodenrichtwerte zum 31.12.2023 werden alsbald veröffentlicht. Sie haben erhebliche Auswirkungen im erb- und familienrechtlichen Bereich. Die Bodenrichtwerte werden auch von den Finanzämtern herangezogen. Bei Nachfolgeplanungen, erbrechtlichen Gestaltungen und Grundstücksübertragungen, ebenso bei den Themen Trennung und Scheidung berücksichtigen wir die neuen Bodenrichtwerte im Sinne einer umsichtigen und vollständigen Beratung.
General- und Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen
Die Kanzlei Mayerhöfer erstellt für Sie General- und Vorsorgevollmachten, die je nach Gestaltung auch über den Tod hinaus wirksam sind.
Auf diese Weise können Sie für unvorhergesehene Situationen, ebenso aber auch für das Alter Vorsorgeregelungen treffen und etwaigen Streitigkeiten vorbeugen.
Durch Betreuungsverfügung können Sie die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers durch das Gericht vermeiden. Auch Fragen zur gesetzlichen Betreuung beantworten wir Ihnen gerne.
Ihren persönlichen Wünschen zu Ihrer Behandlung in existentiellen Lebenssituationen können Sie durch Patientenverfügung zur Geltung verhelfen.
Gesellschaftsrecht
Familien- und erbrechtliche Fragen betreffen häufig gesellschaftsrechtliche Konstellationen.
So bedürfen insbesondere Eheschließungen, Scheidungen sowie letztwillige Verfügungen von Unternehmern in besonderem Maße vorausschauender Beratung und Gestaltung.
Bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen wie der Gesellschaftsgründung, dem laufenden Geschäftsbetrieb, bei der Nachfolgeregelung und gegebenenfalls der Liquidation einer Gesellschaft haben wir gerade auch die familien- und erbrechtlichen Auswirkungen im Blick.
Gebührenrecht
Rechtsanwalt Mayerhöfer arbeitet als Mitglied des Vorstands seit mehreren Jahren in einer der gebührenrechtlichen Abteilungen der Rechtsanwaltskammer München und erstellt für diese Gebührengutachten.
Bei Fragen und Streitigkeiten zu anwaltlichen Kostenrechnungen kann Rechtsanwalt Mayerhöfer auf seine dort gesammelten Erfahrungen und Kenntnisse zurückgreifen.
Allgemeines Zivilrecht
Neben den bereits dargestellten Fachgebieten berät und vertritt Sie die Kanzlei Mayerhöfer auch auf den weiteren Gebieten des Zivilrechts (z. B. bei Forderungsbeitreibung, Schadensersatz, Schmerzensgeld etc.).
Terminsvertretungen
Gerne übernimmt die Kanzlei Mayerhöfer Terminsvertretungen vor den Amtsgerichten Miesbach, Wolfratshausen, Rosenheim und München sowie vor den Landgerichten München I und II und dem Oberlandesgericht München.
Mediation
Gute anwaltliche Vertretung macht – das ist unsere feste Überzeugung – in den meisten Fällen Mediationen entbehrlich.
Mediation ohne anwaltliche Beratung bedeutet unzureichende Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, eine aus unserer Sicht schlechte Basis für Einigungen.
Strafrecht
Gerade in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Belangen ist eine möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung von besonderer Wichtigkeit.
So können nicht zuletzt in Nachlassangelegenheiten für den Erben steuerstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden sein.
Die Kanzlei Mayerhöfer arbeitet eng mit dem in Miesbach in Bürogemeinschaft tätigen Strafverteidiger Dr. Torsten Schaefer zusammen.
Auf diese Weise kann die Kanzlei Mayerhöfer den Mandanten auch in allen strafrechtlichen Fragen und Gerichtsverfahren eine professionelle Beratung und Vertretung bieten.